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Rechtsschutzversicherung & Haftpflicht

Ihnen ist sicher auch schon einmal etwas aus Versehen in die Brüche gegangen, was Ihnen nicht selbst gehört hat. Falls Ihnen so etwas in einem Kaufhaus passiert, ist dieses meistens selbst gegen solche Schäden versichert und Sie kommen ohne Konsequenzen aus dieser Situation heraus. Sollten Sie jedoch das Eigentum einer fremden Person unabsichtlich beschädigen, müssen Sie sich um die Begleichung des Schadens kümmern und an Ihre Haftpflichtversicherung wenden.

Dabei gibt es unter den verschiedenen Haftpflichtversicherern große Unterschiede im Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen, sodass Sie sich im Vorraus gut über Ihren Versicherer informieren möchten - auch spezielle Singles sollten Sie beachten! Zwar wird ein größerer Schaden im vierstelligen Bereich oft von einem Gutachter untersucht, doch bei kleineren Schäden sind solche Praktiken eher umständlich und zeitraubend. Suchen Sie sich also eine kulante Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie sich bereits durch eine Unfallversicherung geschützt haben, sollten Sie überprüfen, ob damit auch möglicherweise ein Rechtsschutz abgeschlossen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie immernoch eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung abschließen. Hierzu vergleichen Sie am besten online die Tarife der verschiedenen Rechtsschutzversicherung in einem Versicherungsvergleich.


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